Die Vergütung basierend auf dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen erfolgt ausschließlich über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Dabei orientiert sich der BEMA am sogenannten Punktwert, das heißt dem festgelegten Geldwert eines Bewertungspunktes. Er ist unterteilt in die Bereiche: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, Behandlung von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch) und Kiefergelenkerkrankungen (Aufbissbehelfe), Kieferorthopädische Behandlung, systematische Behandlung von Parodontopathien sowie Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen.