Bei einer Ausschlussdiagnose werden alle anderen möglichen Erkrankungen mit denselben Symptomen systematisch ausgeschlossen, bis die Ausschlussdiagnose übrig bleibt. Bei einer Verdachts- und Arbeitsdiagnose handelt es sich um eine Diagnose, die weitere Untersuchungen nach sich zieht, da die Diagnose von Grund auf nur ein Verdacht ist. Die Differenzialdiagnose schließt alle vorhandenen Diagnosen ein, die für medizinische Befunde oder als Erklärung für bestimmte Symptome in Betracht gezogen werden. Eine Diagnose vom Heilerfolg her wird dann gestellt, wenn probeweise Therapieanwendungen verordnet werden und dann aufgrund einer Verbesserung der Symptome auf eine Richtigkeit geschlossen wird.