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Termin Zahnarzt Mannheim

GOZ

Die GOZ ist die “Gebührenordnung für Zahnärzte” in Deutschland und ist eine Bundesrechtsverordnung. Erlassen wurde die GOZ am 18. März 1965 und am 1. April des selben Jahres inkraftgesetzt. Die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen werden von der GOZ geregelt. Die “Gebührenordnung für Zahnärzte” regelt die Honorarfindung und ist bindend.

Anwendung der GOZ

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem BEMA abgerechnet. Nur zahnärztliche Leistungen, die nicht im BEMA geregelt sind, werden bei gesetzlich Versicherten über die GOZ in Rechnung gestellt. Darunter fallen alle privat zu tragenden Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen wird. Für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung werden alle zahnärztliche Leistungen nach der GOZ abgerechnet.

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