Invasiv nennt der Zahnmediziner den Zustand, wenn bei einem bestimmten Eingriff in körperliche Strukturen vorgedrungen oder diese verletzt werden müssen, um Krankheiten diagnostizieren zu können oder um therapeutische Maßnahmen zu charakterisieren. Dies ist beispielsweise der Fall, Wenn bei einem operativen Eingriff die Haut verletzt wird. Der Begriff invasiv stammt aus dem Lateinischen (invadere) und bedeutet „eindringen“ oder „einbrechen“.